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Wandanschlüsse

(1) Die Anschlusshöhe soll

  • bei Dachneigung bis 5° (8,8 %) mind. 150 mm und
  • bei Dachneigung über 5° (8,8 %) mind. 100 mm

über Oberfläche Belag oder Gesteinsschüttung betragen. In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.

(2) Bei Dachabdichtungen aus Bitumenbahnen ist der Anschlussbereich mit einem Haftgrund vorzustreichen. Am Übergang vom Dach zum aufgehenden Bauteil sollte ein Keil, z. B. aus Dämmstoff, mit der Mindestabmessung 50 x 50 mm angeordnet werden, der eine bessere Fügetechnik gewährleistet. Für Anschlüsse sollen aufgrund der Standfestigkeit Polymerbitumenbahnen verwendet werden. Als Oberlage der Anschlüsse sind Polymerbitumenbahnen mit Beschieferung zu verwenden (UV-Schutz, Optik).

(3) Die Abdichtungsbahnen sollen nicht aus der Abdichtungs- in die Anschlussebene hochgeführt werden, sondern sind aus Gründen der handwerklichen Machbarkeit im Übergang abzusetzen. Bei Anschlusshöhen von mehr als 0,5 m ist es empfehlenswert, die Bahnen in der Senkrechten zu unterteilen und zu befestigen.

(4) Der obere Abschluss von Anschlüssen muss gegen ablaufendes Niederschlagswasser und gegen Abrutschen gesichert sein. Zu diesem Zweck können Klemmschienen verwendet werden. Anschlüsse der Anwendungskategorie K2 sind vor Wasserbeanspruchung, z. B. durch einen Überhangstreifen, zu schützen. Die Versiegelung von Klemmschienen ist dazu nicht ausreichend.

(5) Bei nicht regendichten vorgesetzten Außenwandbekleidungen muss der Anschluss hinter diesen an der Wand hochgeführt, befestigt und abgedichtet werden.

(6) Bei Vorsatzmauerwerk, z. B. Blendstein, muss eine z-förmige Horizontalsperre über dem Anschluss angeordnet sein. Die Sperre muss hier an die hintere Wand hochgeführt und vollflächig angeschweißt sein.

(7) Mauerwerk o. ä., an dem die Dachbahnen des Anschlusses hochgeführt, geklebt oder befestigt werden, muss in der Oberfläche eben sein, ggf. ist eine fest haftende Putzschicht aufzubringen. Betonflächen im Anschlussbereich müssen glatt und eben sein und dürfen keine Kiesnester, Risse oder ausgebrochene Kanten aufweisen.

(8) Klemmschienen, die gleichzeitig die Regensicherheit übernehmen, müssen so formstabil sein, dass die Anschlussbahnen durchgehend angedrückt werden. Der Befestigungsabstand soll nicht mehr als 200 mm betragen. Dazu empfiehlt es sich, die Anschlussbahnen im Schienenbereich nicht zu überdecken, sondern durch entsprechenden Zuschnitt stumpf zu stoßen. Die Befestigungsmittel (z. B. Edelstahlschrauben mit Dübel) müssen eine durchgehende Anpressung sicherstellen. Die Einbaulänge der Klemmschiene soll wegen der thermischen Längenänderung nicht länger als 2,50 m sein.

(9) Zusätzliche Metallüberhangstreifen über Klemmschienen erhöhen die Regensicherheit. Überhangstreifen sollen mit dem oberen Ende in eine Nut oder Mauerwerksfuge, schräg nach oben verlaufend, eingeführt werden. Sie sind mit Dichtungsmasse zusätzlich zu sichern. Werden Überhangstreifen am oberen Rand z-förmig abgekantet, muss die Abkantung schräg nach unten ausgeführt werden, so dass ablaufendes Niederschlagswasser nach außen abgeleitet wird.

(10) Bei senkrechten Fugen im Anschlussbereich, z. B. bei Fugen von Betonfertigteilen oder Bauwerksfugen, muss der Anschluss so ausgebildet werden, dass eine Dehnung über dem Fugenbereich möglich ist. Klemmschienen dürfen über beweglichen Fugen nicht durchlaufen. Die Fugen selbst sind durch konstruktive Maßnahmen (z. B. Abdeckungen mit Compri-Bändern) so auszubilden, dass der Anschlussbereich nicht durch Niederschlagswasser hinterlaufen werden kann.

(11) Bei geringfügigen Bewegungen im Anschlussbereich, z. B. bei Betonfertigteilen oder Holzaufkantungen, sollten Anschlussbahnen im Übergangsbereich von Dachabdichtungsebene zur Anschlussfläche nicht mit dem Untergrund verbunden werden. Über dem Keil kann der Einbau von Trennstreifen notwendig sein.

(12) Bei genutzten Dachflächen ist der Anschlussbereich gegen mechanische Beschädigung zu schützen, z. B. durch Schutz- oder Abdeckbleche, Steinplatten.

Siehe Detailskizze 1 - 10

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