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Schutzschichten
(1) Schutzschichten sind Bauteile, die zum dauerhaften Schutz von Bauwerksabdichtungen gegen schädigende statische, dynamische und thermische Einflüsse angeordnet werden.
(2) Schutzschichten selber dürfen Abdichtungen nicht beschädigen, z. B. durch Bewegungen oder Verformungen.
(3) Die weitreichenden Anforderungen, die baulichen Erfordernisse und die konstruktive Ausführung im Bereich von Schutzschichten regelt DIN 18195-10.
(4) Ausführung
Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Sie können bestehen aus:
- Mauerwerk
- Beton
- Mörtel
- Platten
- Gussasphalt
- Bitumen-Dichtungsbahnen mit Metallbandeinlage (Cu 0,1 D)
- sonstigen Stoffen, wie z. B. Matten und Bahnen aus Kunststoffen, Schaumstoffen, Gummigranulaten u. ä.

